P R E S S E K A M M E R


27. Räuberhöhle



Diskriminierung durch Richter Selektive Beweiswürdigung Eigene Gesetze, Offensichtliches Unrecht und Fehlbeurteilung  “Quatschen Sie nicht ständig dazwischen” “Ihr Widerspruch ist abenteuerlich” “Das wird aber teuer”  Soziopathen Richterablehnung “Schlug ihren PC zu, warf diesen auf den Tisch und verließ den Saal, wobei sie die Tür so stark hinter sich zuschlug, dass diese wieder aufsprang”


“DIESER GURKENRICHTER!”
Lautstark am Telefon zu der (saal)ortsabwesenden Richterin Dr.S.: KÖNNEN SIE MIR MAL VERRATEN W O S I E SIND!” :-)

“Dies insbesondere auch deshalb, weil diese bisher von gerichtlicher Seite nicht in verfassungsrechtlich gebotenem Maße gewürdigt worden ist. Der Auslöser und Kern der gesamten Auseinandersetzung mit dem Gläubiger sind die Geschehnisse am 14.06.2019, bei denen der Gläubiger das Haus der Schuldnerin unerlaubt betrat, um ihr ein Schreiben zu übergeben. Einerseits werden der Schuldnerin wiederholt darauf bezogene Aussagen als nicht hinreichend bewiesen verboten. Sämtliche für die Wahrheit ihrer Aussagen vorgetragenen Umstände bleiben allerdings wiederholt unberücksichtigt. Die Schuldnerin bot u.a. bereits mehrfach einen Zeugen an, der bestätigen kann, dass der Gläubiger ihr gegenüber “seinen Hausfriedensbruch“ eingestanden hat. Gerichtlich gehört wurde dieser Zeuge bisher überraschend allerdings noch nie. Angesichts der Beweisnot, in der sich die Schuldnerin als alleiniges Opfer des Hausfriedensbruchs befindet, wäre es zwingend notwendig, diesen Zeugen zu vernehmen. Wie soll die Schuldnerin Anhaltspunkte für die Wahrheit ihrer Aussagen bzw. der zugrundeliegenden Umstände liefern, wenn ihre Beweisangebote übergangen werden? Indem aber stattdessen die Hürden der von der Schuldnerin zu erbringenden Nachweise unerfüllbar hoch gesetzt werden, öffnet dies Tür und Tor für weitere Verfügungsanträge, die letztlich bloß auf der daraus resultierenden Beweisnot der Schuldnerin und der Gehörsverletzung statt den tatsächlichen Geschehnissen beruhen. Zur Ergiebigkeit der potentiellen Aussage des Herrn K. verweisen wir auf die als Anlage beigefügte anwaltliche Stellungnahme des RA Euler, der die Schuldnerin in einem strafrechtlichen Verfahren berät. Auch in diesem Ermittlungsverfahren wurden diese entlastenden Beweisangebote zuungunsten der Schuldnerin übergangen und – trotz eines Zeugen für die Selbstbezichtigung des Gläubigers – ein Strafbefehl erlassen.“


Ohne Bedenken darf der Postillon zitiert werden: "Drecksfotzenrichter fällen geisteskrankes Urteil [...], das Justizia wie eine Schlampe aussehen lässt, die auf den Sondermüll gehört." Postillon, 19.09.2019



"Pest in Robe"
"Das ist ja mehr als schockierend hier!"
"Beschädiger des Rechtsstaats"
"Unterirdisch!"
"Vollkommen borniert und unwillig"
"Und sowas richtet über Menschen"
"Wollen wir abbrechen? Ja, lassen Sie uns abbrechen, den Schwachsinn muss sich niemand anhören"



Zweiklassenjustiz! Die Pressekammer quält Menschen und entscheidet nach Nase, Status und Geld. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland: Art 20 (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.


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